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Aktuelles

Neue gesetzliche Grundlage für den Modellflug

Mit der Einführung der Verordnung (EU) 2018/1139 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wurde ein neuer Rechtsrahmen für den Modellflug in Europa geschaffen. Modellflugzeuge gelten als unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) im Sinne dieser Verordnung und werden in erster Linie für Freizeitaktivitäten verwendet. Dennoch berücksichtigt der europäische Gesetzgeber in den Erwägungsgründen der oben genannten Verordnungen die Historie sowie die gute Sicherheitsbilanz der Modellflugverbände, so dass diese privilegiert wurden, ihre bestehenden Verfahren und Strukturen – von den übrigen Betreibern unbemannter Luftfahrtsysteme abgegrenzt – in das neue Recht zu überführen.

Sicherer fliegen - Die neuen Regeln im Überblick

Der DMFV hat ein Merkblatt zu den neuen Regelungen und deren Umsetzung erarbeitet das den rechtlichen Rahmen für unser Hobby erläutert.

Dieser Leitfaden ist Bestandteil des Safety-Managements des DMFV und muss von Modellfliegern verinnerlicht werden.

Merkblatt Sicherer fliegen

Ausweisung unseres Flugplatzes als Modellfluggelände durch den DMFV

Jetzt liegt auch die formelle Ausweisung unseres Flugplatzes als Modellfluggelände vor.

Bescheinigung des DMFV als ausgewiesenes Modellfluggelände im Wortlaut
Auch der Betrieb von Modellfluggeländen wie unserem unterliegt der amtlichen Regulierung  und Kontrolle.
Wesentliche Teile der amtlichen Zulassung sind die Aufstiegsgenehmigung des Geländes und die Flugordnung.
Beide Dokumente regeln unter anderem auch Pflichten und Verhalten der aktiven Piloten auf dem Fluggelände und sind daher von allen  am Flugbetrieb Beteiligten zu lesen.